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Für Transformatorenstationen besteht bei der Errichtung und der wesentlichen
Änderung die Nachweispflicht der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV
(Verordnung über elektromagnetische Felder). Diese Verordnung ist weitläufig
unter dem Begriff „EMV-Messung“ bereits bekannt. Transformatorenstationen
bzw. Umspannstationen sind Niederfrequenzanlagen im Sinne der 26. BImSchV. Diese
Verordnung gilt für Niederfrequenzanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen
oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden. Der Betreiber
einer Niederfrequenzanlage ist seit 1997 verpflichtet diese der zuständigen
Behörde mindestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung
anzuzeigen. Wir führen die Messungen zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte
der 26. BImSchV durch und erstellen Ihnen die Protokolle zur Anmeldung.
Bei einer möglichen Überschreitung der Grenzwerte der 26. BImSchV an
Ihrer Transformatorenstation beraten wir Sie gern, wie Sie Grenzwerte senken können.
Durch gezielte Umbauarbeiten, ohne die Verwendung von teuren Materialien, haben
wir unseren Kunden in der Vergangenheit kostengünstige Lösungen zur
Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV geliefert und können dies auch
Ihnen anbieten.
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